Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 9 U 130/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-09-22
Aktenzeichen: 9 U 130/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0922.9U130.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 10.07.2019 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 415/18 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
-
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.857,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.01.2019 zu zahlen.
-
- Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.
-
- Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 55 % und die Beklagte zu 45 %. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger zu 46 % und die Beklagte zu 54 %.
-
- Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
-
- Die Revision wird zugelassen.