Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 6 AR 1/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-10-26
Aktenzeichen: 6 AR 1/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1026.6AR1.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UrhG §§ 32, 32a, 36 Abs. 1, 2, § 36a Abs. 1, 2, 3
Tenor
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- Als Vorsitzenden der Schlichtungsstelle in den Schlichtungsverfahren zwischen den Antragstellern und der Antragsgegnern wird
Prof. Dr. Dr. A, Vorsitzender Richter am BGH a.D., B 27, C
bestellt.
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- Die Anzahl der Beisitzer in den Schlichtungsverfahren wird auf je zwei (2) von jedem Antragsteller und von jedem Antragsgegner zu benennende Personen festgesetzt.
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- Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen des Schlichtungsverfahrens in Bezug auf
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a. die Fähigkeit der Antragsteller und der Antragsgegner, Partei des Schlichtungsverfahrens zu Fernsehauftrags- und Fernseheigenproduktionen der Antragsgegner zu sein,
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b. ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle, das auf Verlangen einer Partei stattfindet,
vorliegen.
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- Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.