Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 3 U 38/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-09-21
Aktenzeichen: 3 U 38/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0921.3U38.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.12.2020 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln – Az. 15 O 392/19 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 54.175,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 55.363,54 € seit dem 19.11.2019 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeuges Audi SQ5 3.0 TDI mit der FIN XXXXXX.
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Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Instanzen tragen der Kläger zu 54 % und die Beklagte zu 2) zu 46 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 2) zu 90 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.