Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 16 U 189/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-09-29
Aktenzeichen: 16 U 189/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0929.16U189.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 10.11.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn (7 O 195/20) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.363,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.08.2020 Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des VW Caddy 2.0 TDI mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer A zu zahlen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.08.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 30 % und die Beklagte 70 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 21 % und die Beklagte 79%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.