Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 15 U 142/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-11-08
Aktenzeichen: 15 U 142/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1108.15U142.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufungen beider Parteien gegen das Schlussurteil des Landgerichts Köln vom 29.06.2022 (28 O 216/18) gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen, dies allerdings mit der Maßgabe, dass
- entsprechend § 319 ZPO im Tenor zu Ziff. 1 hinter dem Wort
„wird“ zu ergänzen ist „unter Klageabweisung im Übrigen“
- bei der gemäß § 308 Abs. 2 ZPO von Amts wegen zu treffenden Kostenentscheidung die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz richtigerweise zu 56% der Beklagten und zu
44% dem Kläger aufzuerlegen sind und
– die Streitwertfestsetzung für die erste Instanz nach § 63 Abs.
3 S. 1 Nr. 2, 44 GKG auf 100.000 EUR zu korrigieren ist.