Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 14 UF 89/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-11-25
Aktenzeichen: 14 UF 89/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1125.14UF89.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiensenat
Tenor
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- Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 03.06.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts Kerpen vom 04.05.2022 (151 F 63/21) aufgehoben und die Anträge des Antragstellers vom 30.08.2021 werden zurückgewiesen.
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- Auf den Widerantrag der Antragsgegnerin wird festgestellt, dass ihre Forderung aus dem Beschluss des Amtsgerichts Kerpen vom 08.05.2013, Az. 51 F 424/10, aus dem Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung besteht.
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- Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt der Antragsteller.
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- Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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- Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf „bis 65.000,00 €“ festgesetzt.