Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 17 U 115/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-04-06
Aktenzeichen: 17 U 115/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0406.17U115.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
- Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Juli 2022 verkündete Urteil des
Landgerichts Köln – 2 O 415/20 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO
zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
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Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die
Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren
Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe
von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
- Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird mit EUR 63.080,00
festgesetzt.