Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 25 UF 19/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-05-08
Aktenzeichen: 25 UF 19/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0508.25UF19.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat - Familiensenat
Tenor
- Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 31.01.2023 (316 F 277/22) abgeändert.
In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 17.02.2021 (316 F 118/20) wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder J. LP., geb. am 00.00.0000, und N. LP., geb. am 00.00.0000, im Wege der einstweiligen Anordnung auf den Kindesvater zur alleinigen Ausübung übertragen.
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Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Kindesmutter. Im Übrigen verbleibt es bei der Kostenentscheidung der 1. Instanz.
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Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.