Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 304/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-06-23
Aktenzeichen: 2 Ws 304/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0623.2WS304.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 112 Abs. 1, § 261
Leitsätze
Zur Frage des Beweisverwertungsverbots hinsichtlich Daten des Kryptophone-Anbieters EncroChat.
Zur Frage des Beweisverwertungsverbots hinsichtlich sichergestellter Daten des Kryptophone-Anbieters ANOM.
Tenor
Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.