Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 617/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-12-15
Aktenzeichen: 2 Ws 617/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:1215.2WS617.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 454 Abs. 2 S. 3
Leitsätze
Zur Reichweite des §454 Abs. 2 S. 3 StPO bei nachträglicher Änderung der Vollstreckungsreihenfolge
Tenor
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- Dem Verurteilten wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 03.08.2023 – 122 StVK 140/23 (106 Js 2/20 V StA Köln) – gewährt.
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- Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten als unbegründet verworfen (§ 473 Abs. 1 Satz 1 StPO).