Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 14 UF 190/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-01-15
Aktenzeichen: 14 UF 190/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0115.14UF190.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiensenat
Tenor
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- Auf die Beschwerde des Annehmenden vom 06.11.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 27.09.2023 (312 F 34/23) wird dieser abgeändert und wie folgt neu gefasst:
„Die Annahme minderjährigen Kindes O. E., A.-straße N01, N02 Z., U., durch den Antragsteller Herr W. E., A.-straße N01, N02 Z., U., geboren am 00.00.1973 durch die rechtskräftige Entscheidung des Bezirksgerichts Z. vom 21.01.2022 wird anerkannt.
Das Eltern-Kind-Verhältnis des Kindes zu seinem bisherigen (leiblichen) Vater, Herrn L. M., J.-straße 34, N03 Y., ist durch die Annahme erloschen.
Das Annahmeverhältnis steht einem nach den deutschen Sachvorschriften begründeten Annahmeverhältnis gleich.“
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- Kosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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- Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.