Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 3 Ws 33/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-07-04
Aktenzeichen: 3 Ws 33/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0704.3WS33.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
- Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 26.03.2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass Ziffer 2 des dortigen Tenors wie folgt lautet:
Die über den Betrag von 671.549,52 € hinaus arretierten Beträge sind freizugeben.
- Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Einziehungsbeteiligten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.