Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 5 U 71/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-02-13
Aktenzeichen: 5 U 71/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0213.5U71.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Leitsätze
Nimmt der Berufungsführer auf einen Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht Stellung, ist er nach Zurückweisung der Berufung durch Beschluss wegen des allgemeinen Grundsatzes der Subsidiarität daran gehindert, von ihm gerügte Gehörsverletzungen – wenn eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht statthaft ist – mit der Anhörungsrüge nach § 321a ZPO geltend zu machen.
Tenor
Die Anhörungsrüge der Klägerin vom 10.02.2025 wird zurückgewiesen.