Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 15 B 1533/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-02-07
Aktenzeichen: 15 B 1533/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0207.15B1533.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Normen: GO NRW §8; BestG NRW §1
Leitsätze
Weder aus § 8 Abs. 2 GO NRW noch aus § 8 Abs. 1 GO NRW kann ein individueller Anspruch auf den Betrieb einer bestimmten öffentlichen Einrichtung (hier: Trauerhalle) abgeleitet werden.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2500,-- € festgesetzt.