Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 15 A 272/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-02-28
Aktenzeichen: 15 A 272/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0228.15A272.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Normen: GO NRW §51 Abs.1; GO NRW §58 Abs.2 Satz1
Leitsätze
Der Vorsitzende eines Ratsausschusses darf gegenüber Dritten - Nichtausschussmitgliedern - das Hausrecht ausüben.
Tenor
Der Anrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,- € festgesetzt.