Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 666/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-03-12
Aktenzeichen: 6 A 666/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0312.6A666.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §15 Abs. 1
Leitsätze
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Polizeivollzugsbeamten, der wegen Pflegebedürftigkeit seiner Schwiegereltern eine Versetzung nach Sachsen begehrt.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des beigeladenen Landes Sachsen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.