Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 15 B 315/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-05-07
Aktenzeichen: 15 B 315/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0507.15B315.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Normen: UIG § 10 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 6
Leitsätze
Unternehmen sind weder durch Art. 12 Abs. 1 GG noch durch Art. 2 Abs. 1 GG - jeweils in Verbindung mit Art. 19 Abs. 3 GG - vor der aktiven Verbreitung zutreffender und sachlich gehaltener Informationen und auch nicht vor informationsbedingten Imageschäden und Umsatzeinbußen geschützt.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- € festgesetzt.