Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 18 B 530/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-05-20
Aktenzeichen: 18 B 530/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0520.18B530.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18.Senat
Normen: AufenthG § 15a
Leitsätze
Zum Begriff der Veranlassung der Verteilung i.S.v. § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung für beide Instanzen auf 2.500 Euro festgesetzt.