Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 479/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-05-29
Aktenzeichen: 6 B 479/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0529.6B479.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Beamten auf Probe, der sich gegen seine Entlassung wendet.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.