Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 796/19.A — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-06-15
Aktenzeichen: 19 A 796/19.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0615.19A796.19A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Leitsätze
Anders als im zugelassenen Berufungsverfahren findet im Berufungszulassungsverfahren nach § 78 Abs. 3 AsylG keine umfassende Überprüfung der angefochtenen Entscheidung auf ihre Vereinbarkeit mit formellem und materiellem Bundesrecht statt.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.