Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 624/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-08-05
Aktenzeichen: 6 B 624/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0805.6B624.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Kriminaloberkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.
Ist ein früherer Vorgesetzter langdauernd dienstunfähig, ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass er nicht dafür herangezogen werden kann, einen Beurteilungsbeitrag abzugeben.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.