Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1105/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-08-19
Aktenzeichen: 6 B 1105/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0819.6B1105.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW §19 Abs. 4, Abs. 6 Satz 1
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde einer Studienrätin, die sich gegen den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens wendet.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 22.000 Euro festgesetzt.