Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 18 E 809/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-10-26
Aktenzeichen: 18 E 809/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1026.18E809.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat
Normen: VwGO § 40 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 13 Abs. 2; GVG § 17a Abs. 2 Satz 1
Leitsätze
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Zum Begriff der Streitigkeit i. S. v. § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO.
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Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die (weitere) Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.