Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 20 B 1111/20.PVB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-11-09
Aktenzeichen: 20 B 1111/20.PVB
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1109.20B1111.20PVB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Normen: ArbGG § 85 Abs. 2; BPersVG § 83 Abs. 2; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2
Leitsätze
Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ist die sofortige Beschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO das richtige Rechtsmittel gegen die ohne Durchführung einer mündlichen Anhörung erfolgte Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.