Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 19 B 1542/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-01-04
Aktenzeichen: 19 B 1542/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0104.19B1542.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Normen: GIVO § 7; GIVO § 8; GIVO § 10
Leitsätze
Die Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen sind in gerichtlichen Verfahren zumindest als sachverständige Stellungnahmen zu berücksichtigen.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.