Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 19 E 8/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-01-19
Aktenzeichen: 19 E 8/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0119.19E8.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Leitsätze
Einzelfall einer offensichtlich rechtswidrigen Weigerung einer Schule, einen ihrer Schüler nach Entlassung aus der Untersuchungshaft und anschließender Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung weiter zu beschulen.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Senat bewilligt dem Kläger Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren und ordnet ihm Rechtsanwalt Schlesier in Düren bei.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.