Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 19 E 430/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-01-27
Aktenzeichen: 19 E 430/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0127.19E430.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Normen: StAG § 30; VwVfG NRW § 51
Leitsätze
Das Klagebegehren auf erneute Bescheidung eines bestandskräftig abgelehnten Antrags kann keinen Erfolg haben, wenn die Behörde das Verfahren nicht wiederaufgegriffen hat und kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens besteht.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.