Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1109/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-03-05
Aktenzeichen: 6 B 1109/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0305.6B1109.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Polizeioberkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.