Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 19 B 1547/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-03-18
Aktenzeichen: 19 B 1547/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0318.19B1547.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Leitsätze
Sollten die Nrn. 4.1 bis 4.3 des LRS-Erlasses wegen Verstoßes gegen den Vorbehalt des Gesetzes verfassungswidrig und nichtig sein, kam deren vorübergehende Fortgeltung zur Vermeidung noch verfassungsfernerer Zustände nur bis zum Schuljahr 2015/2016 in Betracht.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.