Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 19 E 117/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-06-11
Aktenzeichen: 19 E 117/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0611.19E117.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Leitsätze
In prüfungsrechtlichen Verfahren, bei denen es nicht um das Bestehen der Prüfung, sondern um Notenverbesserung geht, ist in Hauptsacheverfahren der Auffangstreitwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG anzunehmen.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.