Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 13 B 1226/21.A — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-08-11
Aktenzeichen: 13 B 1226/21.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0811.13B1226.21A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Abänderungsverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt E. , C. , wird abgelehnt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 31. Mai 2019 - 3 L 634/19.A - wird geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die in Ziffer 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 8. Mai 2019 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.