Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 20 A 3903/19.PVL — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-10-25
Aktenzeichen: 20 A 3903/19.PVL
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1025.20A3903.19PVL.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen
Normen: LPVG NRW §§ 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 - Zweiter Mitbestimmungstatbestand
Leitsätze
Die Zuordnung eines Polizeibeamten zu einer anderen Dienstgruppe derselben Autobahnpolizeiwache ist keine Umsetzung und unterliegt als bloße verwaltungsorganisatorische Maßnahme nicht der Mitbestimmung des Personalrats.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.