Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 2864/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-01-05
Aktenzeichen: 6 A 2864/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0105.6A2864.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 21 Nr. 1; BeamtStG § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; LVO NRW § 5 Abs. 8 Satz
Leitsätze
Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Regierungssekretärs, der sich mit seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen charakterlicher Ungeeignetheit wendet.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren
auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.