Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1984/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-02-22
Aktenzeichen: 6 B 1984/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0222.6B1984.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 39 Satz 1
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, der sich gegen das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wendet.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.