Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 E 145/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-03-17
Aktenzeichen: 6 E 145/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0317.6E145.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GKG § 52 Abs. 2; GKG § 52 Abs. 6
Leitsätze
Erfolglose Streitwertbeschwerde in einem auf die Einbeziehung in ein Auswahlverfahren gerichteten Verfahren.
Der Streitwert bemisst sich in einem Verfahren, welches lediglich die Zulassung eines Bewerbers zu einem Stellenbesetzungsverfahren bzw. die Einbeziehung eines Bewerbers in ein Auswahlverfahren betrifft, nach dem Auffangstreitwert.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.