Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 1010/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-05-09
Aktenzeichen: 6 A 1010/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0509.6A1010.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LVO NRW § 7 Abs. 4
Leitsätze
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Gemeindeamtsmanns, der Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung begehrt.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 35.000 Euro festgesetzt.