Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 484/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-06-14
Aktenzeichen: 6 B 484/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0614.6B484.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Justizvollzugsobersekretärs in einem Konkurrentenstreit.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis zu 13.000 Euro festgesetzt.