Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 1181/22.A — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-06-22
Aktenzeichen: 19 A 1181/22.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0622.19A1181.22A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Leitsätze
Lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Zweitantrag nach § 71a AsylG nach sachlicher Prüfung als unbegründet ab und unterstellt dabei dessen Zulässigkeit, ergibt sich daraus allein noch kein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung der Ablehnungsentscheidung (entgegen VG Düsseldorf, Urteil vom 26. April 2021 - 29 K 10078/18.A -).
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.