Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 2093/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-07-01
Aktenzeichen: 6 A 2093/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0701.6A2093.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW § 14 Abs. 5; LBG NRW § 14 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2
Leitsätze
Erfolgloser Zulassungsantrag einer Lehrerin, die ihre Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe begehrt.
Die Bewerber, die sich auf die Härtefallregelung zum Absehen von der Einstellungshöchstaltersgrenze nach § 14 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 LBG NRW berufen, trifft eine Nachweisobliegenheit hinsichtlich der tatsächlichen Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich, aus denen sie Verzögerung und Unbilligkeit herleiten.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 21.246,06 Euro festgesetzt.