Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 15 B 897/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-07-29
Aktenzeichen: 15 B 897/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0729.15B897.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Normen: GG Art. 8; VwGO § 123 Abs. 1; VersG NRW § 13 Abs. 1 Satz 3
Leitsätze
Die Frage, ob § 13 Abs. 1 Satz 3 VersG NRW (Versammlungsverbot auf Bundesautobahnen) das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG verletzt, ist im Rahmen einer im einstweiligen Rechtsschutzverfahren allein möglichen summarischen Prüfung als offen zu bewerten.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.