Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 E 640/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-09-06
Aktenzeichen: 6 E 640/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0906.6E640.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GKG § 68; GKG § 66
Leitsätze
Eine auf die Heraufsetzung des Streitwertes abzielende Beschwerde eines Verfahrensbeteiligten selbst ist regelmäßig unzulässig.
Für die Erhebung einer Streitwertbeschwerde besteht kein Vertretungszwang.
Tenor
Die Beschwerde wird verworfen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.