Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 1014/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-11-25
Aktenzeichen: 6 A 1014/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1125.6A1014.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 1; VwGO § 105; ZPO § 164 Abs. 1; ZPO § 165 Satz 1
Leitsätze
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Justizvollzugsobersekretärs, der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 40.000 Euro festgesetzt.