Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 19 E 843/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-02-22
Aktenzeichen: 19 E 843/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0222.19E843.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Normen: GG Art. 4 Abs. 1 und 2; PAuswG § 5 Abs. 2 Nr. 5; PAuswV § 7 Abs. 3
Leitsätze
Als Ausdruck der besonders geschützten Glaubensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG kann nur ein solches Verhalten angesehen werden, das nachvollziehbar auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen ist.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.