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Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 321/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-04-06
Aktenzeichen: 4 E 321/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0406.4E321.23.4E226.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den seine Beschwerde gegen den seine Erinnerung gegen den erstinstanzlichen Kostenansatz zurückweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 23.2.2023 zurückweisenden Beschluss des Senats vom 20.3.2023 ‒ 4 E 226/23 ‒ wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.