Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 367/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-07-20
Aktenzeichen: 6 B 367/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0720.6B367.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §22 Abs. 4; StudO-BA Teil A §10; StudO-BA Teil A §13 Abs. 2 Satz 4; VAPPol II Bachelor §8 Abs. 3 S 2
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines ehemaligen Kommissaranwärters, dem die im Wege einstweiligen Rechtsschutzes begehrte vorläufige Zulassung zur Wiederholungsprüfung versagt worden war.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.