Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 535/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-07-20
Aktenzeichen: 6 B 535/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0720.6B535.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §22 Abs. 4; StudO-BA Teil A §10; StudO-BA Teil A §13 Abs. 2 S 4; VAPPol II Bachelor §8 Abs. 3 S 2
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde einer ehemaligen Kommissaranwärterin, der die im Wege einstweiligen Rechtsschutzes begehrte vorläufige Zulassung zur Wiederholungsprüfung versagt worden war.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten beider Instanzen.
Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf die Wertstufe bis 7.000,00 Euro festgesetzt.