Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 20 A 2374/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-08-11
Aktenzeichen: 20 A 2374/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0811.20A2374.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Normen: TierSchG § 2; TierSchG § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; TierSchG § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
Leitsätze
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- Kennzeichen einer erheblichen Vernachlässigung im Sinn des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Halbs. 1 TierSchG ist, dass die Bedingungen, unter denen das betreffende Tier gehalten wird, erheblich hinter dem Standard zurückbleiben, der durch § 2 TierSchG und die zu dessen Konkretisierung erlassenen Bestimmungen vorgegeben ist.
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- Bei der gerichtlichen Überprüfung tierschutzrechtlicher Anordnungen zur Durchsetzung der Anforderungen des § 2 TierSchG kommt der fachlichen Bewertung der Haltung und des Wohlbefindens der Tiere durch den behördlichen Tierarzt im Allgemeinen ganz erhebliches Gewicht zu.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.