Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 767/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-10-24
Aktenzeichen: 6 B 767/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1024.6B767.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VOFF NRW § 16 Abs. 2
Leitsätze
16 Abs. 2 VOFF NRW ermöglicht die Entlassung eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr aus einer ihm übertragenen Funktion unabhängig vom Vorliegen eines Dienstvergehens.
Sachliche Gründe im Sinne von § 16 Abs. 2 VOFF NRW können in einem gestörten Vertrauensverhältnis und fortdauernden Spannungsverhältnis zwischen einem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und seinen Vorgesetzten liegen, wenn sie die Einsatz- und Funktionsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr beeinträchtigen oder gefährden.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.