Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 497/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-11-17
Aktenzeichen: 6 B 497/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1117.6B497.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 1; BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 3; BeamtStG § 26 Abs. 2; BeamtStG § 26 Abs. 3; BeamtStG § 27 Abs. 1; BeamtStG § 27 Abs. 2 Satz 2; LBG NRW § 115
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Kriminalhauptkommissars, der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 30.000,- Euro festgesetzt.