Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 12 A 1484/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-12-07
Aktenzeichen: 12 A 1484/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1207.12A1484.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Normen: VwGO § 55a; VwGO § 55d; ERVV § 2
Leitsätze
Ein Rechtsanwalt, der in eigener Angelegenheit Klage vor dem Verwaltungsgericht erhebt, ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen nach § 55d Satz 1 VwGO verpflichtet, wenn er gegenüber dem Gericht ausdrücklich als Rechtsanwalt auftritt.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.